Wir unterstützen Existenzgründungen und Betriebsübernahmen in den Bereichen Gastronomie, Eventgastronomie, Catering und Hotellerie. Unser Augenmerk liegt auf der Identifikation wirtschaftlicher, rechtlicher und persönlicher Risikofaktoren und der Entwicklung geeigneter Vermeidungsstrategien. Sorgfältige Planung und Vorbereitung ist gerade im gastronomischen Bereich im Hinblick auf die zum Teil erheblichen Investitionskosten unerlässlich.

Als Rechtsanwälte mit dem Branchenfokus Gastronomie unterstützen wir angehende Gastronomen:

  • Anwaltliche Beratung in allen relevanten Rechtsgebieten, insb.: Pacht- und Mietrecht, Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht, Gewerbe- und Ordungswidrigkeitenrecht;
  • Unterstützung im Vorfeld und bei der Durchführung von Vertragsverhandlungen;
  • Entwurf und Prüfung von Verträgen;
  • Vertretung gegenüber Vertragspartnern, Gerichten und Behörden;
  • Unterstützung im gaststättenrechtlichen Erlaubnisverfahren;

Übernahme von Gastronomiebetrieben

Die Veräußerung oder Übernahme eines Gastronomiebetriebes will optimal vorbereitet sein. Gute Planung, korrekte Wertung wirtschaftlicher Kennzahlen und ein Blick für Details sind unabdingbar.

International aufgestellt

Wir beraten nicht nur praxisorientiert und kompetent, sondern auf Wunsch auch in englischer und polnischer Sprache.

Existenzgründerseminare

In regelmäßigen Abständen führen wir Seminare und Workshops zum Thema Existenzgründungen in der Gastronomie und anderen relevanten Themenbereiche durch. Da sich unsere Veranstaltungen häufig nicht in rein juristischen Themen erschöpfen, führen wir Veranstaltungen mit zusammen mit Spezialisten aus anderen Fachrichtungen, wie Steuerberater und Experten für PR und Marketing, durch.